[Herunterladen] 51 Freizeit Jugendarbeitsschutzgesetz
Des weiteren geht das jarbschg im gegensatz zum arbzg auf die lage der ruhepause ein.
Freizeit jugendarbeitsschutzgesetz. 1 jarbschg nur von montag bis freitag 16 abs. Gesetz zum schutze der arbeitenden jugend jugendarbeitsschutzgesetz jarbschg 13 tägliche freizeit nach beendigung der täglichen arbeitszeit dürfen jugendliche nicht vor ablauf einer ununterbrochenen freizeit von mindestens 12 stunden beschäftigt werden. Eine mitwirkung ist nicht zulässig bei veranstaltungen schaustellungen oder darbietungen bei denen die anwesenheit jugendlicher nach den vorschriften des jugendschutzgesetzes verboten ist. Grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 uhr 14 abs. Laut jugendarbeitsschutzgesetz muss der auszubildende für die berufsschule also die teilnahme am dortigen unterricht vom arbeitgeber freigestellt werden. Das jugendarbeitsschutzgesetz präzisiert die arbeitszeit auch in bezug auf die eigentliche tageszeit auf welche diese gelegt wird. Sie darf laut 11 absatz 2 frühestens eine stunde nach arbeitsbeginn und spätestens eine stunde vor feierabend stattfinden.
Das jugendarbeitsschutzgesetz enthält keine direkten regelungen zur lage der arbeitszeit für jugendliche. Jarbschg 13 ununterbrochen 12 stunden betragen in welcher der jugendliche zu keinerlei arbeiten herangezogen werden darf. So besteht der gesetzesgrundsatz dass jugendliche ausschließlich zwischen 6 und 20 uhr arbeit verrichten dürfen. Die tägliche freizeit nach beendigung der arbeit muss gem. 1 jarbschg nur an 5 tagen in der woche 15 jarbschg arbeiten. Doch auch hier sind branchenspezifische ausnahmen definiert welche sich dieser vorgabe nur bedingt beugen müssen. Für wen gilt das jugendarbeitsschutzgesetz.
Beginnt der unterricht um 9 uhr darf ein jugendlicher vorher nicht zur beschäftigung in die firma bestellt werden. Weiter regelt das jugendarbeitsschutzgesetz die zeiten in welchen jugendliche unter 18 jahren nicht zu arbeiten herangezogen werden dürfen. Auszubildende die älter als 18 sind können sich hingegen nicht mehr auf dieses gesetz berufen. Nach beendigung der tätigkeit dürfen jugendliche nicht vor ablauf einer ununterbrochenen freizeit von mindestens 14 stunden beschäftigt werden. Das jugendarbeitsschutzgesetz jarbschg gilt für personen unter 18 jahren die als arbeitnehmer innen als auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen verhältnis beschäftigt sind 1 jarbschg.